Landau an der Isar (Deutschland), 27.07.2005 – In Landau ist eine 33-jährige Frau bei der Geburt ihres Kindes verstorben. Sie ist verblutet, weil sie aufgrund einer schriftlich niedergelegten Patientenverfügung eine Bluttransfusion verwehrt hatte. Die Frau gehörte den Zeugen Jehovas an, die aufgrund ihres religiösen Verständnisses bestimmte medizinische Behandlungen ablehnt.
Aus medizinischer Sicht wäre der Tod der Frau vermeidbar gewesen. Zwei oder drei Blutkonserven hätten ausgereicht um das Leben der Frau zu retten. Die Ärzte und Krankenschwestern waren jedoch verpflichtet, den Willen der Frau zu respektieren. Sie mussten tatenlos das Sterben der Frau mit ansehen. Die emotionale Belastung für das Krankenhauspersonal war hoch und wird psychologische Nachsorge nötig machen.
Auf dem Totenschein wurde eine nichtnatürliche Todesursache angegeben. Dies bedeutet automatisch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft Landshut. Die Frau wurde inzwischen obduziert. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass kein Fremdverschulden vorliegt. Der amtshabende Oberstaatsanwalt Alfons Obermeier hat dem Krankenhauspersonal trotz aller widrigen Umstände vorbildliches Verhalten attestiert. +wikinews+